Glossar ZU DER ELYSEE VERTRAG
Unterzeichnung, -en (f.) – die offizielle Unterschrift eines Vertrags
etwas besiegeln – hier: etwas abschließen
übervoll – sehr voll
Gemüt, -er (n.) – hier: die Gefühle und Gedanken
Bundeskanzler, -/Bundeskanzlerin, -nen – der/die deutsche Regierungschef/-chefin
sogenannt – so wie etwas genannt wird, obwohl es keinen offiziellen Namen dafür gibt
Zeremonie, -n (f.) – die offizielle, feierliche Handlung
Amtssitz, -e (m.) – das Gebäude, in dem sich ein Amt befindet
Palast, Paläste (m.) – das Gebäude, in dem ein König oder Präsident wohnt oder regiert
etwas beabsichtigen – etwas planen; etwas in Zukunft tun wollen
sich verpflichten – versichern, bei etwas mitzumachen
Konsultation, -en (f.) – die regelmäßige Besprechung; die regelmäßige Beratung
Verteidigungspolitik (nur Singular, f.) – die Politik, mit der sich ein Land militärisch verteidigt
mit großer Mehrheit – hier: mit den meisten Stimmen der Abgeordneten
unabhängig – nicht abhängig; frei
nachfolgend – so, dass etwas oder jemand später kommt
Gründung (nur Singular, f.) – der Beginn, wenn etwas neu geschaffen wird oder entsteht
Deutsch-Französisches Jugendwerk (nur Singular, n.) – eine Organisation für Jugendaustausch
Sicherheitsrat, -räte (m.) – eine Runde, deren Mitglieder sich um Frieden bei Konflikten bemühen