Glossar
jemanden hinrichten – jemanden töten, nachdem ein Urteil gesprochen wurde
Nationalsozialist, -en (m.) – (Kurzform: Nazi, -s) die Person, die sich den politischen Zielen des Nationalsozialismus im Deutschland der 1930-1940er-Jahre anschloss
Toleranz (nur Singular, f.) – eine Art zu denken und zu handeln, bei der andere Menschen anders denken und handeln dürfen als man selbst
fasziniert von etwas sein – etwas sehr gut finden
Jugendorganisation, -en (f.) – hier: eine staatliche Organisation für Jugendliche
Diktatur, -en (f.) – die Regierungsform, in der jemand ohne Parlament und oft mit Gewalt herrscht
Flugblatt, -blätter (n.) – das Blatt Papier mit Texten, das in großer Zahl verteilt wird
Bekanntmachung, -en (f.) – die öffentliche Mitteilung
aus|legen – auf einer Fläche hinlegen
NS-Regime (nur Singular, n.) – die Diktatur des Nationalsozialismus in Deutschland (1933 – 1945)
an|klagen – hier: jemanden beschuldigen; auch: jemanden vor Gericht bringen
Staatskanzlei, -en (f.) – hier: das Gebäude der Regierung von Bayern
Nieder mit …! – Weg mit …!
Massenmörder, - (m.) – der Mensch, der viele Menschen ermordet
Todesurteil, -e (n.) – das gerichtliche Urteil, jemanden mit dem Tod zu bestrafen
ein Urteil fällen – in einem Prozess vor Gericht entscheiden
Volksgerichtshof (m.) – das nicht demokratische Gericht im Nationalsozialismus
ein Urteil vollstrecken – einen Angeklagten bestrafen