Glossar ZUM TEXT RECHT IM INTERNET VERGESSEN ZU WERDEN FUER DIE SCHUELER DER 11.KLASSE GRUPPE 1
unter bestimmten Umständen – in bestimmten Situationen/Fällen
Suchergebnis, -se (n.) – eine Information, die man z. B. mit Google im Internet findet
etwas begrüßen – etwas gut finden
jemandem recht sein, etwas ist jemandem recht – jemand findet etwas gut
peinlich – so, dass etwas für jemanden sehr unangenehm ist
sich gegen etwas wehren – etwas nicht gut finden und bekämpfen
Rechte von jemandem verletzen – die Rechte, die jemand hat, nicht beachten
Persönlichkeitsrecht, -e (n.) – das Grundrecht auf Schutz der eigenen Person
gegen jemanden/etwas klagen – vor Gericht gegen jemanden/etwas kämpfen
Zwangsversteigerung, -en (f.) – die Tatsache, dass ein Haus an denjenigen verkauft wird, der am meisten dafür bietet, weil der Hausbesitzer kein Geld mehr hat
etwas befürchten – Angst davor haben, dass etwas passiert
jemanden/etwas beurteilen – eine Meinung über jemanden/etwas haben
Datenschutz (m., nur Singular) – die Tatsache, dass persönliche Informationen von Bürgern geheim bleiben
Wendepunkt, -e (m.) – das Ereignis, das sich eine Situation komplett verändert
in Sachen … – im Bereich; zum Thema
etwas prüfen – hier: etwas untersuchen
Prominente, -n (m./f.) – jemand, der berühmt ist
Informatik (f., nur Singular) – die Wissenschaft der → Verarbeitung von Daten
sich mit etwas aus|kennen – etwas gut können; viel wissen über etwas