WORTSCHATZ RECHT IM INTERNET VERGESSEN ZU WERDEN
  FUER DIE SCHUELER DER 11. KLASSE GRUPPE 1

Glossar ZUM TEXT RECHT IM INTERNET VERGESSEN ZU WERDEN FUER DIE SCHUELER DER 11.KLASSE GRUPPE 1


unter bestimmten Umständen 
– in bestimmten Situationen/Fällen

Suchergebnis, -se (n.) – eine Information, die man z. B. mit Google im Internet findet

etwas begrüßen – etwas gut finden 

jemandem recht sein, etwas ist jemandem recht – jemand findet etwas gut

peinlich – so, dass etwas für jemanden sehr unangenehm ist

sich gegen etwas wehren – etwas nicht gut finden und bekämpfen

Rechte von jemandem verletzen – die Rechte, die jemand hat, nicht beachten

Persönlichkeitsrecht, -e (n.) – das Grundrecht auf Schutz der eigenen Person

gegen jemanden/etwas klagen – vor Gericht gegen jemanden/etwas kämpfen

Zwangsversteigerung, -en (f.) – die Tatsache, dass ein Haus an denjenigen verkauft wird, der am meisten dafür bietet, weil der Hausbesitzer kein Geld mehr hat

etwas befürchten – Angst davor haben, dass etwas passiert

jemanden/etwas beurteilen – eine Meinung über jemanden/etwas haben

Datenschutz (m., nur Singular) – die Tatsache, dass persönliche Informationen von Bürgern geheim bleiben

Wendepunkt, -e (m.) – das Ereignis, das sich eine Situation komplett verändert

in Sachen … – im Bereich; zum Thema

etwas prüfen – hier: etwas untersuchen

Prominente, -n (m./f.) – jemand, der berühmt ist

Informatik (f., nur Singular) – die Wissenschaft der → Verarbeitung von Daten

sich mit etwas aus|kennen – etwas gut können; viel wissen über etwas